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   BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19   

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https://dejure.org/2020,3824
BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19 (https://dejure.org/2020,3824)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.2020 - 9 B 30.19 (https://dejure.org/2020,3824)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 9 B 30.19 (https://dejure.org/2020,3824)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 48.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 7. März 2017 - 9 B 48.16 - juris Rn. 9).

    Dass die Klägerin den Rückübertragungsbescheid anders verstehen möchte und die Rechtsauffassung des Gerichts nicht teilt, stellt die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht infrage (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 48.16 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19
    Die Begründung bestimmt damit den Inhalt der getroffenen Regelung mit, sodass sie in aller Regel unverzichtbares Auslegungskriterium ist (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 - BVerwGE 148, 146, Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19
    Ein solcher Vorwurf führt erst dann auf eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher Widerspruch besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - 9 B 15.08 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 35 Rn. 3 und vom 1. April 2009 - 4 B 61.08 - NVwZ 2009, 910 Rn. 3).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19
    Nicht erforderlich ist, dass sich die Begründung mit jedem einzelnen vorgetragenen Gesichtspunkt auseinandersetzt, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig aufnimmt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 sowie Beschluss vom 31. Januar 2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19
    Ein solcher Vorwurf führt erst dann auf eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher Widerspruch besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - 9 B 15.08 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 35 Rn. 3 und vom 1. April 2009 - 4 B 61.08 - NVwZ 2009, 910 Rn. 3).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 9 B 11.17

    Allgemeine Lebenserfahrung und Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19
    Nicht erforderlich ist, dass sich die Begründung mit jedem einzelnen vorgetragenen Gesichtspunkt auseinandersetzt, weil grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig aufnimmt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 sowie Beschluss vom 31. Januar 2018 - 9 B 11.17 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 12.02.2020 - 9 B 30.19
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 7. März 2017 - 9 B 48.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.08.2023 - 9 B 9.23

    Nichtzulassung der Revision mangels Nennng eines relevanten Zulassungsgrundes;

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 12. Februar 2020 - 9 B 30.19 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 15.06.2022 - 9 B 32.21

    Verurteilung eines Grundstückseigentümers zur Durchführung von

    Die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung ist deshalb nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter - wie hier - das vorliegende Tatsachenmaterial anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse ziehen will als das Gericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 9 B 30.19 - juris Rn. 3 und vom 24. November 2021 - 9 B 5.21 - NJW 2022, 1186 Rn. 19).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2021 - 5 U 141/20

    Rechtsstellung des Eigentümers eines an ein Straßengrundstück angrenzenden

    Die Auslegungsregeln insbesondere der §§ 133, 157 BGB finden dabei entsprechende Anwendung (BVerwG Beschluss vom 12. Februar 2020, Az. 9 B 30.19).
  • VGH Bayern, 23.04.2020 - 6 CE 20.451

    Rechtsschutz gegen Betretensverbot als Begleitmaßnahme eines Verbots der Führung

    Die Begründung bestimmt damit den Inhalt der getroffenen Regelung mit, sodass sie in aller Regel unverzichtbares Auslegungskriterium ist (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.2020 - 9 B 30.19 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20

    Rechtmäßigkeit der Versagung der rückwirkenden Zulassung als

    Die Auslegungsregeln insbesondere der §§ 133, 157 BGB finden dabei entsprechende Anwendung (BVerwG BeckRS 2020, 2881 Rn. 8).
  • VG Köln, 10.06.2021 - 8 K 4382/19
    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 12.02.2020 - 9 B 30/19 -, juris, Rn. 8; BVerwG, Urteil vom 16.10.2013 - 8 C 21.12 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2020 -1 B 1242/20 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 13.08.2009 - 1 B 264/09 -, juris, Rn. 11.
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